Der Fischverein Kandersteg wurde 1922 gegründet und ist der Fischerei Pachtvereinigung Spiez angeschlossen.
Unser Verein zählt etwa 35 aktive Mitglieder und diese kommen aus der gesamten Region des Kandertals bis hin zum Baselbiet.
Ziele: Nebst den vereinsüblichen Interessen ist unser Fokus in der Bewirtschaftung der einheimischen Bachforellen und Förderung der Ziele der Fischerei, der Fische und deren Lebensraum. Die Bewirtschaftung durch einheimischen Besatz um unsere heimische Bachforelle und deren Selbstverleichung zu unterstützen.
Jährlich werden einige Mannstunden in die fischereiliche Bewirtschaftung der Kander, Irfig und den verschiedenen Aufzuchtbächen investiert.
Um unser Vereinsleben, Aktivitäten und Arbeit aufzuzeigen und vielleicht auch dein Interesse hierfür zu wecken, wurde diese Web-Seite erschaffen.
Wir wünschen dir viel Spass beim Lesen, Informieren und Durchstöbern auf www.Fischverein-Kandersteg.ch
Petri Heil!
Unser Verein führt verschiedene Aktivitäten durch. Nebst dem Gemütlichen gibt es natürlich auch das Hegen und Pflegen unserer Gewässer. Die Vereine bilden das Rückgrat der Fischerei und des Dachverbandes BKFV.
Dem Bernisch Kantonalen Fischereiverband sind über 5‘300 Mitglieder angeschlossen. Die Mitglieder des BKFV leisten alljährlich gegen 80'000 Stunden Fronarbeit zu Gunsten der Fischerei, der Fische und des Gewässerschutzes. Das entspricht 40 Vollzeitstellen und stellt einen Gegenwert von über 4 Mio Fr. dar.
Ein grosser Dank an all diese Petrijünger.
Siehe Artikel vom Anzeiger vom 6. Januar 2015
Interview von Kartharina Wittwer mit Ruedi Rubin (ehem. Vereinspräsident)
anlässlich der Weihnachts-Glühweinparty in Kandergrund vom 27. Dez. 2014
2024
21. bis 28. Januar: Stand in Kandersteg anlässlich der Belle-Epoque.
08. März: 102'te HV im Restaurant Des Alpes
09. März: SANA Kurs in Frutigen (Kooperation Vereine Frutigen/Kandersteg)
04. Mai: Zielfuribach Renaturierung: Teil 1
Fischli Aussatz (noch kein Datum)
21. September: Abfischen der Aufzuchtbäche und Aussatz Kander
28. September: Verereinsfischen (Salgesch, Wallis).
Ausblick 2025
19. - 26. Januar: Belle-Epoque 2025
07. März. 103'te HV: Ort und Zeit wird noch kommuniziert
Hoffen wir auf solch schöne Tage
Der Fischverein Kandersteg bewirtschaftet die Kander von Kandersteg bis Kandergrund (Patentgewässer), den Irfig mit dem Muggenseeli (Pachtgewässer) und die Aufzuchtgewässer Zihlfuhribach, den Bütschelenbach und das Wagetibächli.
Die Kantonalen Gewässer dürfen mit gültigen Brevet (SANA, Sportfischerbrevet) und Fischerpatent (Jahres-, Wochen- oder Tagespatent) befischt werden.
Zu den Patent-Gewässern in unserer Region (Kandertal) zählen die Kander,
Engstligen und der Oeschinensee.
Gepachtet hat der Fischverein Kandersteg den Irfig mit dem Muggenseeli. Diese dürfen nur mit speziellen Fischerei-Karten und Reglement befischt werden (kein öffentliches Patentgewässer).
Der Zihlfuhribach, der Bütschelenbach und das Wagetibächli sind von uns benutzte Aufzuchtgewässer. Dort setzten wir im Frühling an verschiedenen Stellen zirka 2500 Bachforellen, sogenannte Brütlinge, aus. Diese beziehen wir von der Fischbrüterei Spiez. Ende September werden die inzwischen fünf bis acht Zentimeter langen Fischlein (Sömmerlinge) abgefischt und in der Kander ausgesetzt.
Die Aufzuchtgewässer sind keine Patentgewässer und das Befischen ist verboten.
Etwas Sachkunde ist immer wichtig. Hier versuchen wir geballtes Wissen auf einer Seite zusammenzubringen.
Die meisten Angler brauchen nur einen oder zwei Knoten. Bei speziellen Angeltechniken (Drop Shot, usw.) ist es hingegen vorteilhaft die richtigen Knoten zu kennen.
Hier ein paar gute Referenzen zu unseren Fischarten und deren Bestimmung
In diesem Bereich findest du alle nötigen informationen zum Sachkundenachweis
Auch zum Angeln braucht es eine Erlaubnis und man muss sich ausweisen können. Ein neu schweizweit einheitlicher und anerkanter Sachkundenachweis (SANA) zeichnet den Fischer über seine Sachkompetenz aus.
Obligatorische Fischerprüfung ab 1.1.2009
In der Tierschutzverordnung (TSchV) welche seit 2008 in Kraft ist, wurden neu auch die Fische berücksichtigt. Dies hat Auswirkungen für die Angelfischerei.
Es mussten Anpassungen in der Fischereigesetzgebung vorgenommen werden. (Verordnung über das Bundesgesetz der Fischerei, VBGF).
Es entstand das Netzwerk Anglerausbildung (www.anglerausbildung.ch).
Diese hat, gültig ab 1. Januar 2015, einen neuen, gesamtschweizerisch anerkannten Sachkunde-Nachweis (SaNa) ausgearbeitet.
Neues Ausbildungskonzept für die Anglerausbildung gültig ab 1. Januar 2015
Die gesetzliche Vorgabe schreibt eine minimale Kursdauer von mindestens 5 Stunden vor.
Folgende Themenblöcke werden in unterschiedlicher Tiefe behandelt:
• Gesetzgebung im Bereich der Fischerei (relevante Gesetze und Tierschutz).
• Fischkunde (Artenkenntnis, Artenschutz, Biologie).
• Gewässerschutz, Ökologie und Nutzungskonflikte.
• Fischereimethoden und tierschutzgerechter Umgang mit dem Fisch.
• Fisch als Nahrungsmittel (sachgerechte Verwertung)
Lehrmittel
Die SaNa-Standardbroschüre wird nicht weiter produziert. Diese war unzureichend für den Sachkundenachweis. Ab 1. Januar 2015 hat der Lenkungsausschuss folgende Lehrmittel für die Ausbildung zugelassen:
• Schweizer Sportfischerbrevet, deutsch, 22. Auflage und folgende
• IG Dä neu Fischer, 4. Auflage und folgende
Bezugsquellen unter www.anglerausbildung.ch/lehrmittel-und-ausbildung/bezugsquellen
Erfolgskontrolle
Es wurde ein neuer, vereinfachter Fragenkatalog erschaffen. Die Herstellung des Fragenkatalogs, dessen Abgabe und Auswertung obliegt dem Netzwerk Anglerausbildung. Ab dem 1.1.2015 kann die Erfolgskontrolle am Kursende auch online gemacht werden.
Total gibt es 150 mögliche Fragen wovon je 50 Fragen einen Fragenkatalog bilden.
Bestanden hat, wer davon 40 korrekt beantwortet.
Ausweise
Da das Kursniveau vereinheitlicht wurde, die Lehrmittel den gleichen Lernzielen genügen und alle Kursteilnehmer gesamtschweizerisch mit der gleichen Prüfung abschliessen, wurde auch der SaNa-Ausweis vereinheitlicht. (ohne Kantonswappen und Lehrmittellogo).
Alle bisher ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit! (wie z.B. die Übergangslösung)
Beachte jedoch dessen Einschränkungen (Annerkunnung anderer Kantone und im Ausland)
Die nächsten Schritte zum SANA:
• Beschaffen Sie sich das entsprechende Lehrmittel.
• Lernen Sie den Stoff im Selbststudium.
• Melden Sie sich an einem Kurs mit Erfolgskontrolle in Ihrer Region an.
• 50 Fragen, 40 müssen richtig beantwortet werden.
• Wiederholung bei Nichtbestehen der Erfolgskontrolle unbeschränkt.
Der offizielle Fragenkatalog, alle 150 Fragen oder gegliedert nach einzelnen Themenbereichen, finden Sie hier:
www.anglerausbildung.ch/lehrmittel-und-ausbildung/fragenkatalog.
Wichtig: Die im Lermittel befindliche Karte "Berechtigungskarte zur Erfolgskontrolle" ist erforderlich. Sie allein berechtigt die Zulassung zur Erfolgskontrolle und muss dem SANA-Instruktor abgegeben werden.
Anfragen und Auskünfte
Philippe Ruppen
SANA-Instruktor
Mobile: +41 79 610 86 57
Mail: ruppen@outlook.com
Anlässlich den Corona-Einschränkungen hat Philippe (Sana Instruktor) einen Film zum SANA-Kurs gemacht. Er basiert auf den originalen Kursunterlagen mit seinen Kommentaren. Der Film dauer 3 Stunden.
Untenstehend ist eine gut 6 minütige Kostprobe vom Film (Einführung).
Dieser Film ersetzt nicht den Besuch eines Brevetierungskurses.
Um den seit 2015 gesamtschweizerisch anerkannten Sachkunde-Nachweis (SaNa) zu erlangen, schreibt die gesetzliche Vorgabe eine minimale Kursdauer von mindestens 5 Stunden vor.
Dieser Film dient als zusätzliche Vorbereitung zum erlernen des Kursstoffes im Selbststudium, zur Wiederholung oder Vertiefung.
Vereinsmitgliedern kann ein zeitlich begrenzter individueller Zugriff auf den Film gewährleistet werden.
Hier die relevanten Links zu den Informationen bezüglich SANA.
Damit man angeln darf, braucht es eine Erlaubnis in Form eines Patents. Dies kann ein Jahrespatent, Wochenpatent, Tagespatent, usw. sein. Generell ist dies im Reglement über die Fischerei geregelt.
Jahrespatent
Für die Kantonalen Gewässer ist ein Patent nötig. Patente können Online oder bei über 40 Agenturen bezogen werden (z.B. Tourist Center Frutigen, Bahnhof).
Für das Jahrespatent wird ein Sachkundenachweis benötigt (Siehe SANA unter dem Menupunt Wissen)
Auch fallen neben der Patentgebühr noch ein Hegebeitrag an (Siehe Hegebeitrag weiter unten).
Es gibt grundsätzlich 3 Formen von Patenten (Preiskategorien)
Jugendkarten
Jugendlichen wird bis zum Ende des Kalenderjahres, in welchem sie das 16’te Altersjahr erreichen, eine Jugendkarte erteilt (Schüler).
Zirka 1/3 vom Preis.
Ausbildungskarten
17 – 25 Jährige während einer Berufslehre, Gymnasium, höheren Fachschule, Fachhochschule oder Universität.
Zirka 1/2 vom Preis.
Angelpatent
Alle die nicht zu den oberen zwei Kategorien gehören.
Auszug des «Reglement über die Fischerei 2020» ab Seite 9.
Wochen oder Tagespatente (Kurzzeitpatente)
Es können auch Tages- oder Wochenpatente gelöst werden.
Diese können an den oben genannten Agenturen respektive in den jeweiligen Berghäusern gelöst werden.
Sogenannte Kurzzeitpatente von einem Tag und einer Woche brauchen keinen Sachkundenachweis. (Dies ist ein viel umstrittenes Thema unter den Fischern und Organisationen. Änderungen vorbehalten).
Mit dem Kauf eines Kurzzeitpatents wird jedem Fischenden eine Sachkundeinformation abgegeben, welche die wichtigsten tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei zusammenfasst.
ACHTUNG: Wer keinen Sachkundenachweis hat, d.h. wer sich nur mittels Broschüre über die tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei informeirt und entsprechend nur ein Kurzzeitpatent erwerben kann, darf nur mit eingeschränkten Methoden fischen.
Der gewässerreiche Kanton Bern hat Anglern viel zu bieten. An Brienzer -, Thuner- und Bielersee gilt das Freiangelrecht. An diesen 3 Seen darf jeder vom Ufer aus, mit einer Rute und mit einfachem Hacken (keine Widerhaken) ohne Patent angeln.
Das Freiangelrecht setzt voraus, dass man sich über die tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei informeirt und entsprechend handelt.
Zu den Gebühren für ein bernisches Jahrespatent entrichten erwachsene Angelfischerinnen und -fischer ab 2020 einen Hegebeitrag von 50 Franken. Von der Zahlung des Hegebeitrags befreit sind insbesondere alle Mitglieder des BKFV. Der jährliche Hegebeitrag beträgt 50 Franken und ist beim Erwerb des Angelfischerpatentes zu bezahlen.
Von der Bezahlung des Hegebeitrages ist befreit, wer
a Mitglied des Bernisch Kantonalen Fischereiverbandes (BKFV) ist.
b Mitglied eines Fischereivereins ist.
c Pächterin oder Pächter eines Regalgewässers ist
d vom Fischereiinspektorat beauftragt wird, Hegearbeit auszuführen.
e Inhaberin oder Inhaber eines Gratispatents ist.
Beim Kauf des Patentes wird die Mitgliedschaft des BKFV geprüft. Es muss somit die persönliche BKFV Mitgliedernummer angegeben werden. Diese findest du auf der BKFV-Info. Eine Zeitschrift die jedes Mitglied 4 Mal Jährlich bekommt.
Besitzer von Jugendkarten oder Ausbildungskarten bezahlen keinen Hegebeitrag.
Siehe «Reglement über die Fischerei 2020» ab Seite 10 und 14.
Hast du einen schönenFisch gefangen, einen geten Drill gehabt oder etwas Besonderes erlebt, berichte davon und schicke es unserem Präsidenten, Sekretär oder Webkontakt (siehe Kontakte).
NEU werden diese wie untenstehend (im Blogstyle) veröffentlicht.
Zur Zeit gibt es 4 Berichte.
Wir freuen uns auf Berichte und Fotos von euch.
Unsere Photos welche sich so über die Jahre angesammelt haben.
Wandfluh Res
Reckental
3716 Kandergrund
+41 33 671 31 47
+41 79 650 12 88
reswandfluh@outlook.com
Ressorts: Behörden, PV, Presse, Besatz
Ruppen Philippe
BKW-Strasse 97 F
3716 Kandergrund
+41 79 610 86 57
ruppen@outlook.com
Ressorts: SANA-Instruktor, Kontakt Ausbildung
Events, WEB, Vereinsfischen
Bernhard Mario
Schwandstrasse 20
3718 Kandersteg
+41 79 290 44 01
mariozuhause67@gmail.com
Ressorts: Administration, Hege und Pflege,
Vereinsfischen
Zurbrügg Georg
Hüttetürli
3718 Kandersteg
+41 33 675 22 68
priskageorg@bluewin.ch
Ressorts: Finanzen
Zurbrügg Marcel
Äussere Bahnhofstrasse
3716 Kandergrund
+41 79 794 86 43
Ressorts: Abfischungen, Hege und Pflege
Untenstehend eine Sammlung aller wichtigen Links
Amt für Landwirtschaft und Natur Fischeriinspektorat